Ablauf einer Immobilienbewertung

So erhalten Sie Ihr wertvolles Verkehrswertgutachten oder auch Marktwertgutachten.

Nach Auftragserteilung für einee Immobilienbewertung oder für die Erstellung eines Wertgutachtens erhalten Sie von uns einen Hinweis auf Ihr Widerufsrecht, sowie ein Auftragsformular mit einer Vollmacht zur Akteneinsicht. Im Vorfeld haben wir dann aber schon telefoniert, Art des Gutachtens und die Kosten besprochen.....

Ähnliches gilt für die Beauftragung eines Gutachtens für Schäden an Gebäuden.

Sie haben die Möglichkeit, auf Ihr Widerrufsrecht zu verzichten, dann können wir gleich nach Eingang des Auftragsformulares und der Vollmacht für Sie tätig werden.
Verzichten Sie nicht, sind wir gehalten, den Fristablauf von 14 Tagen zu beachten. 

Egal, welchen Weg Sie wählen, im Anschluss vereinbaren wir einen Besichtigungstermin mit Ihnen und besorgen parallel die für die Ermittlung des Verkehrswertes oder bei Schäden an Gebäuden die notwendigen bauphysikalischen Unterlagen und die weiteren notwendigen Unterlagen.

Haben wir alles zusammen, ermitteln wir den Verkehrswert oder aber Ursache und Umfang der Bauschäden und schreiben in der Regel innerhalb von zwei bis sechs Wochen das Gutachten bzw. die Stellungnahme. 

Bitte beachten Sie, dass wenn Sie das Gutachten zur Auseinandersetzung mit einer anderen Partei benötigen, Sie abwägen sollten, unsere Beauftragung im Vorfeld mit der Partei zu vereinbaren. Sie ersparen sich dann bei strittgen Verfahren das gegenseitige Vorlegen von sogenannten Partei-Gutachten. Näheres erfahren Sie dazu von Ihrem Anwalt.

zertifizierter Immobiliengutachter, Uwe Staufenbiel

Hallo, ich bin zertifizierter Immobiliengutacher DIAZert (L.S.) als Diplom-Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten und Schäden an Gebäuden (DIA) und in vielen Fragen für Sie da.

Das übrigens schon seit über 18 Jahren: lange Zeit in der reinen Immobilienbewertung, seit einiger Zeit auch in der Bewertung von Schäden an Gebäuden.

Die Immobilie ist ein spannendes Arbeitsfeld. was aber weit über die reine Bewertung oder die Schäden an dem Gebäude hinausgeht.

Die einzelnen Bauteile - seien es die Wände, Fenster, Leitungen, etc. - zu betrachten, deren Aufbau, deren Wärmeleitfähigkeit, das Zusammenspiel der einzelnen Bauteile habe ich über den Gebäudeenergieberater (hwk) vertieft und betrachte somit auch die energetische Seite der Immobilie und dem Potential, was aus Einzel- oder Gesamtmaßnahmen an der Immobilie erschlossen werden kann. Unterstützt durch Fördergelder z. B. der KfW oder auch der Bafa.

Überwachen wir gerade Neubauvorhaben, auch unter energetischen Gesichtspunkten bzw. dem Erhalt von Fördergeldern, fließen genau diese energetischen Kenntnisse genauso ein, wie die der Schäden an Gebäude.

Begleiten wir ein Neubauvorhaben und sind eh auf der Baustelle, bieten wir auch gleich die Arbeiten nach der BauStellV als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator an und stellen so die Vorgaben für die Sicherheit auf der Baustelle sicher.

Das Thema Brandschutz steht dieses Jahr auf unserer Agenda und bieten wir die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten voraussichtlich ab Juli dieses Jahres ebenfalls an.

Eine alte, persönlich Leidenschaft ist das Thema Sicherheit auf Spielplätzen. Als Fachkraft für Spielplatzsicherheit bin ich auch dort tätig.

Geht es also unter anderem um die Bewertung eines bebauten oder unbebauten Grundstückes, sei es für ein reines Grundstück, ein Haus, eine Wohnung oder auch eine Gewerbeeinheit, erstelle ich nicht nur ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB – übrigens nach den aktuellen Vorschriften  -, sondern ermittle auch die Wertveränderung als Basis für den Zugewinnausgleich, berechne mit Hilfe eines Mietgutachtens die Wertansätze zum Beispiel bei der Vermietung an Familienangehörige oder allgemeiner, die Angemessenheit einer Miete oder einer Pacht, und noch einiges mehr.

Benötigen Sie ein Einheitswertgutachten im Erbfall oder auch eine Werteinschätzung für die Auseinandersetzung in einer Erbengemeinschaft, sprechen Sie mich an.

Wird es ein wenig anspruchsvoller, zum Beispiel bei der Ermittlung des Wertes eines Nießbrauches, eines Wohnrechtes oder auch eines Wohnungsrechtes, erstelle ich auch dafür ein Gutachten.

Ist die Immobilie mit einem Bauschaden belegt, seien es Risse, Undichtigkeiten, Schäden an Holzteilen oder jetzt gerade wieder aktuell die Einschätzung eines Schimmelschadens, sprechen Sie mich auch ruhig an.

Geht es um die Folgeschäden von Oberflächenwasser, Hochwasser oder auch Starkregen, auch auch ganz einfach eines Leitungswasser- oder Heizungswasserschaden? Selbst Gummistiefel für diesen Fall habe ich im Fahrzeug; Nein, im Ernst, auch hier stehe ich Ihnen zur Seite.

Das dann allerdings nicht zwingend in Verbindung mit einem Wertgutachten.

Diese Fragen zu Herkunft, Art und Umfang von Bauschäden oder Baumängeln, gegebenenfalls in Verbindung mit den Kosten der Beseitigung sind ebenfalls mein Fachgebiet.

Allerdings bin ich nicht allwissend; Ich weiß manchmal, dass ich es etwas nicht zu 100 % weiß und kann dann eine auf den individuellen Schäden spezialisierten Kollegin oder auch Kollegen hinzuziehen.

Um die Gutachten zeitnah zu schaffen, haben wir keine allgemeine Telefonzeit. Wir haben was besseres; über Kontakte können Sie eine feste Rückrufzeit auswählen.....

Einsatzmöglichkeiten unserer Immobiliengutachten und Immobilienbewertungen

  • Werteinschätzung für den Verkauf oder Kauf Ihrer Immobilie
  • Erstellung eines Verkehrswertgutachtens oder auch eines Marktwertgutachtens
  • Ermittlung des Zugewinnausgleiches bei einer Scheidung
  • Wertausgleich innerhalb einer Erbengemeinschaft oder einer anderen BGB-Gesellschaft
  • Ermittlung des Wertes eines Nießbrauches, eines Wohnungsrechtes, eines Wohnrechtes oder auch weiterer Rechte
  • Nachweis gegenüber einer finanzierenden Bank oder einer Behörde
  • Beratung beim Kauf
  • Einschätzung des Zustandes einer Immobilie
  • Feststellung und Einschätzung von Schäden an Gebäuden
  • Feuchtigkeits- und auch Schimmelschäden
  • Undichtigkeiten
  • Schäden an Fassaden, Dächern und Balkonen
  • Beurteilung von Risseschäden
  • Schäden an Innenbauteilen
  • Schäden an Holzteilen
  • weitere Bauschäden und/ oder Baumängel
  • Bauüberwachung
  • Gebäudeenergieberatung
  • SiGeKo
  • Sicherheit von Spielplatzen
  • Brandschutz (demnächst)

Dauer der Erstellung eines Immobiliengutachtens / einer sachverständigen Stellungnahme:

Wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen und ein Besichtigungstermin statt gefunden hat, ist das Gutachten in der Regel innerhalb von zwei bis sechs Wochen erstellt.

Sie haben dabei die Wahl, ob ein kostengünstigeres Kurzgutachten für den Verwendungszweck ausreicht, oder aber ob ein ausführliches Gutachten benötigt wird.

Benötigen Sie ein Mietwertgutachten, erstelle ich Ihnen auch dieses sehr gerne.

Im Falle von Bauschäden/ Baumängeln gilt diese zeitliche Aussage ab dem Zeitpunkt der letzten Besichtigung. Warum? Nun, es kann sich in der Besichtigung heraus stellen, dass weitergehende Untersuchungen notwendig werden. Herfür könnten dann Bohrproben oder andere Untersuchunsgmethoden anfallen, die eines weitern Termins bedürfen bzw. evt. einer Laboruntersuchung.

Auch kann sich ergeben, dass Langzeitmessungen vorgenommen werden sollen. Diese müssen dann erhoben und ausgewertet werden.